Nach China hat auch Italien Anfang März Orte und Regionen abgeriegelt, schließlich sogar das gesamte Land zur Sperrzone erklärt. Theoretisch sei das auch in Deutschland denkbar, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Aber unter welchen Voraussetzungen darf eine Regierung das überhaupt? Und welche Rechte und Pflichten haben die Bürger? Prof. Dr. Dagmar Felix, Professorin für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Universität Hamburg, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Straßensperre: Wenn es notwendig ist, eine Stadt abzusperren, wäre das vom Wortlaut der Regelungen prinzipiell gedeckt.
Prof. Dr. Dagmar Felix, darf man eine Stadt wirklich einfach so absperren?
Rechtsgrundlage für die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen ist das Infektionsschutzgesetz. Dessen Anwendungsbereich wurde vom Bundesministerium für Gesundheit bereits am 30. Januar 2020 auf Infektionen mit dem Coronavirus ausgedehnt.
Artikel 16 des Infektionsschutzgesetzes besagt, dass die zuständigen Behörden die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der übertragbaren Krankheit treffen. Zudem kann auch die jeweilige Landesregierung durch Rechtsverordnung Gebote oder Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten erlassen.
Mache ich mich als Infizierter strafbar, wenn ich jemanden anstecke?
Wer eine andere Person an der Gesundheit schädigt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bestraft. Auch die Ansteckung mit einer Krankheit stellt grundsätzlich eine solche Körperverletzung dar. Bei der Übertragung eines simplen Erkältungsvirus durch die – für sich genommen neutrale Herbeiführung – körperlicher Nähe ist aber die so genannte „Sozialadäquanz“ des Verhaltens zu berücksichtigen: es bewegt sich innerhalb der üblichen Ordnung und ist vom allgemeinen Erwartungshorizont gedeckt.
Deswegen ist die Übertragung des Erkältungsvirus nicht strafbar, während die Ansteckung mit einer schweren Infektionskrankheit…..
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